Mit Eintritt der Corona-Maßnahmen hat sich für fast alle der Ablauf von Arbeit und Alltag geändert – auch für uns in der Gebäudereinigung. Daran haben auch die Lockerungen, die seit dem 9. Mai “nur” noch eine Kontaktbeschränkung vorsehen, nichts geändert. Wie wir in Übereinstimmung mit diesen Maßnahmen weiter unsere Gebäudereinigungs-Dienstleistungen wahrnehmen, wollen wir in diesem Artikel erklären.
Prinzipiell versuchen wir mit unseren Kunden Zeiten zu vereinbaren, in denen wir weder Mitarbeiter, Kunden, Patienten oder Gäste mit unseren Reinigungsarbeiten stören noch von diesen gestört werden. Das sorgt nicht nur für eine schnellere Erledigung, sondern auch für mehr Gründlichkeit insbesondere bei der Büro- bzw. Unterhaltsreinigung. Daher kommen wir in der Regel dann, wenn in einem Objekt wenig oder keine Personen vor Ort sind.
Diese Herangehensweise empfiehlt sich natürlich derzeit umso mehr, da auf diese Weise die Kontaktbeschränkung am effektivsten befolgt werden kann. Doch in manchen Objekten ist es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, außerhalb der Büro-, Praxis- oder Geschäftszeiten zu reinigen und dies stellt in Zeiten von Corona für alle Anwesenden eine Herausforderung dar.
Bei der Büroreinigung bitten wir Anwesende den Raum, der gerade gereinigt wird, wenn möglich zu verlassen bzw. sich in einem Großraumbüro vom gerade betroffenen Bereich zu entfernen. Das ist meistens auch kein Problem, weil die Reinigung einzelner Arbeitsplätze bzw. einzelner Räume nicht so zeitintensiv ist, dass es hier zu längeren Wartezeiten kommt.
Etwas schwieriger ist es derzeit in Ladengeschäften, wo wir mitunter auch im laufenden Betrieb reinigen müssen. Diese Situation verlangt von allen vor Ort die derzeit angemessene Toleranz und Disziplin, sich nicht zu nahe zu kommen. Bisher haben wir erfreulicherweise viel Respekt für unsere Arbeit erfahren, auch wenn diese den derzeit sowieso schon knappen Platz zusätzlich beansprucht. Aber wir spüren auch, dass die meisten erkennen, wie wichtig eine hygienische Gebäudereinigung gerade jetzt ist und sie daher auch mehr wertschätzen als sonst.
Neben dem gebotenen Abstand von mindestens 1,5 Metern sind unsere Reinigungskräfte auch zur strikten Einhaltung weiterer Hygienemaßnahmen, wie z.B. dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dem Einhalten der Hust-/Niesetikette usw., angewiesen. Wir hoffen damit sowohl unsere Reinigungskräfte ebenso wie die Menschen, bei denen sie vor Ort sind, hinreichend schützen zu können.
Im Übrigen sind wir glücklicherweise mit genügend persönlichem Schutzmaterial als auch mit hinreichend Desinfektionsmittel für die Reinigung bei unseren Kunden ausgestattet. Daher können wir auch desinfizierende Reinigungen nahezu aller Objekte – sei es in Büros, Produktionsstätten, öffentlichen Bereichen als auch in Privaträumen – anbieten.
Das ist ein echt tolles Thema und ich finde es gut, dass Ihr auch auf die Corona Auswirkungen innerhalb der Reinigungsfirmen aufmerksam macht.
Die Unterhaltsreinigung muss auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten bleiben. Interessant finde ich daher die Arbeitsweise, dass das Unternehmen immer dann zur Reinigung kommt, wenn meist nur wenige oder niemand mehr vor Ort ist. Somit ist eine schnelle Reinigung und nur die nötigsten Kontakte garantiert. Ich werde in meiner Firma mal genauer darauf achten, wann die Reinigung stattfindet.